ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Pizza O-sole-mio GmbH 

Gewerbepark 1, 9161 Maria Rain

Firmenbuchnummer: FN 30857 d 

Firmenbuchgericht: Klagenfurt 

ATU25250803 

(in weiterer Folge „Pizza O-sole-mio GmbH“ genannt)

Diese AGB sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern konzipiert.
Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl. 140/1979, zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des 1. Hauptstückes dieses
Gesetzes widersprechen.

1. Präambel:

1.1. Diese AGB von Pizza O-sole-mio gelten für alle Geschäfte zwischen Pizza O-sole-mio und Kunden. Änderungen oder Abweichungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw ergänzende Bedingungen zwischen Pizza O-sole-mio und Kunden werden ausgeschlossen und nicht anerkannt, es sei denn die Geltung einzelner Bestimmungen wird von Pizza O-sole-mio schriftlich zuerkannt.

1.2. Der Kunde stimmt zu, dass im Fall der Verwendung von AGB’s durch ihn im Zweifel von den gegenständlichen AGB Pizza O-sole-mio‘s auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Kunden unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungsverhandlungen durch Pizza O-sole-mio gelten insofern nicht als Zustimmung zu – von den gegenschändlichen AGB – abweichenden Vertragsbedingungen.

1.3. Jegliche Vereinbarungen zwischen Pizza O-sole-mio und Kunden sind schriftlich abzuschließen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Sämtliche Angebote, Darstellungen von Produkten, Prospekte, Kataloge oder Preisangaben von Pizza O-sole-mio sind unverbindlich und dienen ausschließlich zur Abgabe eines Kaufanbots durch den Kunden.

2.2. Die Bestellung von Ware(n) durch den Kunden stellt ein verbindliches Kaufanbot durch diesen dar. Ein solches Vertragsanbot kann von Pizza O-sole-mio innerhalb von 7 Werktagen angenommen werden. Die Annahme-/Auftragsbestätigung des Vertragsanbots
eines Kunden kann von Pizza O-sole-mio entweder in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen.

2.3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht, Form, Farbe oder andere Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich, schriftlich vereinbart
wird.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Sämtliche Preise verstehen sich, mangels abweichender Vereinbarung, ab Werk exklusive Umsatzsteuer.

3.2. Rechnungen Pizza O-sole-mio‘s sind sofort nach Rechnungserhalt, ohne jeglichen Abzug, fällig.

3.3. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich, wenn die Ansprüche durch Pizza O-sole-mio unbestritten oder rechtskräftig, gerichtlich festgestellt sind.

3.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig. Zudem hat der Kunde gegebenenfalls auch die notwendigen und – im Verhältnis zur Forderung angemessenen – Mahn- und Inkassokosten zu tragen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

4. Lieferbedingungen

4.1. Mangels anderslautender Vereinbarung erfolgen sämtliche Lieferungen von
Pizza O sole-mio ab Werk, auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

4.2. Bestellungen von Kunden sind unversichert. Eine Transportversicherung der Waren
erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Gefahr für Verlust oder
Beschädigung der bestellten Waren geht somit mit Übergabe der Bestellung an das
Transportunternehmen oder den Kunden über.

4.3. Im Fall des Annahmeverzuges durch den Kunden geht die Gefahr auf diesen über.

4.4. Bei Bestellungen von kühl- bzw tiefkühlpflichtigen Waren stellt Pizza O-sole-mio die
Temperaturkette ausschließlich nur bis zur Übergabe an das Transportunternehmen oder
den Kunden sicher. Der Kunde hat für die weitere Kühlkette selbst zu sorgen. Darauf
hingewiesen wird, dass aufgetaute Tiefkühlprodukte nicht wieder tiefgekühlt werden dürfen.

4.5. Die Lieferzeit wird durch Parteienvereinbarung bestimmt. Der Kunde hat sämtliche ihm
obliegenden, vertraglichen Verpflichtungen vorab zu erfüllen; erst dann ist Pizza-o-sole-mio
zur Einhaltung der Lieferzeit verpflichtet, anderenfalls verlängert sich die Lieferzeit
angemessen.

4.6. Die Einhaltung einer Lieferfrist durch Pizza O-sole-mio erfolgt vorbehaltlich
ordnungsgemäßer Selbstbelieferung Pizza O-sole-mio‘s durch Lieferanten. Allfällige
Verzögerungen teilt Pizza O-sole-mio unverzüglich mit. Die Lieferfrist ist jedenfalls gewahrt,
wenn die Bestellung bis Fristablauf als versandbereit gemeldet ist bzw das Werk Pizza
O sole-mio‘s verlassen hat.

4.7. Bei Annahmeverzug durch den Kunden werden diesem Lagerungskosten bzw die
Kosten, die durch die Verzögerung entstehen (zB hinsichtlich der Aufrechterhaltung der
Lieferkette), verrechnet.

4.8. Im Fall höherer Gewalt, Streik, Pandemie oder sonstigen Ereignissen, die nicht in der
Sphäre Pizza O-sole-mio‘s liegen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um eine
angemessene Frist. Pizza O-sole-mio teilt dem Kunden Beginn und Ende solcher Umstände
ehestmöglich mit.

4.9. Teillieferungen durch Pizza O-sole-mio sind zulässig.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie sämtlicher Forderungen
von Pizza O-sole-mio gegenüber Kunden bleiben gelieferte Waren im Eigentum von Pizza
O-sole-mio.

5.2. Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware werden, zur
Sicherung der Forderungen Pizza O-sole-mio’s, bereits jetzt an Pizza O-sole-mio abgetreten.
Pizza O-sole-mio nimmt die Abtretung an.

5.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung von Vorbehaltsware ausdrücklich nur berechtigt,
wenn die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung sichergestellt und der
Forderungsübergang tatsächlich erfolgt ist.

6. Haftung

6.1. Der Kunde hat die an ihn gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen. Allfällige
bestehende, offenkundige Mängel sind Pizza O-sole-mio unverzüglich (längstens binnen 3
Werktagen), konkret und schriftlich anzuzeigen.

6.2. Verspätete Mängelrügen bleiben unberücksichtigt. Im Fall einer verspäteten Mängelrüge
ist die Geltendmachung von allfälligen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

6.3. Gewährleistungsansprüche verwirken zudem, wenn der Kunde die gelieferten Waren
nicht ordnungsgemäß lagert, nicht anleitungsgemäß bäckt oder nach der Lieferung das
Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wird.

6.4. Für Folgeschäden haftet Pizza O-sole-mio nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung von Pizza O-sole-mio für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von
Personenschäden – in jedem Fall ausgeschlossen. Pizza O-sole-mio haftet nur für
vertragstypische, voraussehbare Schäden, maximal in Höhe des Auftragswertes. Die
Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

6.5. Die Ware ist vom Kunden bis zur Nachprüfung durch Pizza O-sole-mio nachweislich,
sachgemäß zu lagern.

7. Datenschutz

7.1. Der Kunde ermächtigt Pizza O-sole-mio die ihm anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung, in Entsprechung der Datenschutzerklärung (https://o-solemio.at/datenschutzerklaerung/), zu verarbeiten.

7.2. Pizza O-sole-mio ist berechtigt, auf der Homepage (https://o-sole-mio.at/) auf die zum
Kunden bestehende oder bestandene Geschäftsbeziehung hinzuweisen; diese Zustimmung
kann durch Mitteilung an Pizza O-sole-mio via E-Mail: jederzeit
widerrufen werden.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages zwischen den Parteien
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer allenfalls unwirksamen Bestimmung tritt die
gesetzlich vorgesehene Bestimmung, die dem Inhalt und dem Zweck, der ganz oder
teilweise unwirksamen Bestimmung, möglichst nahekommt.

8.2. Sämtliche Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen von Vereinbarungen
zwischen Pizza O-sole-mio und Kunden oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
Schriftform; dies gilt ebenso für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht und müssten schriftlich bestätigt werden.

8.3. Erfüllungsort ist der Sitz von Pizza O-sole-mio. 

8.4. Die Vertragssprache ist deutsch.

8.5. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Pizza O-sole-mio und Kunden gilt
österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts sowie der
Verweisungsnormen des österreichischen IPRG wird ausgeschlossen.

8.6. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Pizza O-sole-mio
und Kunden, einschließlich über das Bestehen oder nicht Bestehen eines
Vertragsverhältnisses, sowie über die Gültigkeit dieser AGB, ist das Landesgericht
Klagenfurt zuständig.